Die Bezirksdelegiertenkonferenz (BDK) ist das höchste Schüler*innengremium einer BSV.
Sie entscheidet über alle Belange der BSV Rhein-Erft und wählt den Bezirksvorstand. Wir veranstalten zwei bis drei BDKen pro Schuljahr!
Wer darf teilnehmen?
An einer Bezirksdelegiertenkonferenz dürfen alle Schüler*innen der Schulen, die wir vertreten, teilnehmen. Zur Stimmabgabe sind nur Bezirksdelegierte berechtigt, welche vom Schüler*innenrat gewählt werden.
Lehrkräfte heißen wir ebenfalls gerne willkommen. Auch andere Gäste können nach vorheriger Absprache an einer BDK teilnehmen. Mögliche Workshop-Leiter*innen können uns mit ihren Ideen kontaktieren.
Gibt es Fehlstunden?
Gemäß des SV-Erlasses gilt die Bezirksdelegiertenkonferenz als Schulveranstaltung. Daher werden für die Teilnahme keine Fehlstunden angerechnet.
Alle Schüler*innen haben das Recht, sich für die BDK beurlauben zu lassen (BASS Nr. 21 Abs. 4). Bitte kündigt euren Lehrkräften an, dass ihr nicht am Unterricht teilnehmt.
Wer hat eine Stimme?
Jede*r Bezirksdelegierte erhält ein Mandat, also eine Stimme. Je angefangene 250 Schüler*innen entsendet jede Schule einen Delegierten. Dieser muss nicht unbedingt in der SV sein. Im Delegiertenschlüssel könnt ihr sehen, wie viele Mandate eurer Schule zustehen.